Kaufvertragserrichtung und -beratung
Die CatchYourHome Immobilien GmbH arbeitet bei der Vorbereitung, Errichtung und Abwicklung von Kaufverträgen eng mit der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Gerhard-Josef Seidl zusammen.
Die Kanzlei Mag. Seidl unterstützt Sie gerne beim Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung, eines Hauses, eines Mietshauses, einer Liegenschaft oder von Liegenschaftsanteilen. Die Kanzlei Mag. Seidl steht Ihnen zur Kaufvertragserrichtung sowie zur treuhändigen Abwicklung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages einschließlich der Selbstberechnung von Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr sowie der Immobilienertragsteuer mit hoher Fachkompetenz zur Verfügung.
Um eine möglichst reibungslose Abwicklung des Kaufes zu gewährleisten muss der Kaufvertrag den Umständen des jeweiligen Falles angepasst und genau ausgearbeitet werden, sodass Käufer und Verkäufer bestmöglich abgesichert sind, gleichzeitig aber eine möglichst zügige Eigentumsübertragung und Auszahlung des Kaufpreises erfolgen kann.
Zur Absicherung des Käufers wird von der Kanzlei Mag. Seidl grundsätzlich eine Rangordnung beim Grundbuchsgericht beantragt. Die treuhändige Abwicklung der Kaufpreiszahlung und der Auszahlung allfälliger Lastenfreistellungsbeträge wird im Wege des elektronischen anwaltlichen Treuhandbuches (eATHB) unter Aufsicht der Treuhandrevision der Rechtsanwaltskammer Wien durchgeführt.
Zur Vorbereitung sollten folgende Punkte bereits im Vorfeld geklärt werden:
Finanzierung: Falls eine Finanzierung in Anspruch genommen wird, sollten mit der Bank deren Konditionen geklärt werden. In der Regel wird eine Sicherstellung durch ein Pfandrecht erforderlich sein. Es ist vorteilhaft, wenn Bankdokumente, wie etwa eine Treuhandvereinbarung mit dem Vertragserrichter oder eine Pfandurkunde, bereits bei Unterzeichnung des Kaufvertrages vorliegen und geklärt ist, bis zu welchem Termin der Kaufpreis zuverlässig am Treuhandkonto erlegt werden kann.
Förderungen: Ebenfalls im Vorfeld der Vertragserrichtung sollte geklärt werden, ob allfällige Förderungen durch den Käufer übernommen werden können.
Lastenfreistellung: Falls die Liegenschaft (bzw. die Liegenschaftsanteile) grundbücherlich belastet ist – etwa durch Pfandrechte – muss vor Vertragsunterzeichnung geklärt werden an wen (und auf welches Konto) welche Beträge zur Lastenfreistellung zu leisten sind und ob der Kaufpreis zur Lastenfreistellung ausreicht.
Ausländergrunderwerb: Falls der Käufer nicht EU-Bürger ist, ist nach Maßgabe der jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen eine ausländergrundverkehrsbehördliche Genehmigung des Kaufvertrages erforderlich, ohne die der Vertrag nicht zustande kommen kann.
Übergabe / Verrechnungsstichtag: Es sollte zwischen Käufer und Verkäufer rechtzeitig geklärt werden, wann das Objekt übergeben wird und ab welchem Zeitpunkt der Käufer die laufenden Kosten (Betriebskosten) übernimmt.
Besonderheiten: Allfällige Besonderheiten, wie etwa die erforderliche Löschung oder Begründung von Veräußerungs- und Belastungsverboten, Vorkaufsrechten oder Wohnungsrechten dritter Personen, müssen bei der Vertragserrichtung berücksichtigt werden.
Abgaben, Gebühren: Von der Käuferseite sind die Grunderwerbsteuer und die gerichtliche Eintragungsgebühr zu tragen. Diese sind beim Vertragserrichter zu erlegen und werden von diesem im Wege der „Selbstberechnung“ erklärt und entrichtet. Von der Verkäuferseite ist die Immobilienertragsteuer zu tragen. Diese ist aufgrund der Angaben der Verkäuferseite zusammen mit der „Selbstberechnung“ der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr zu erklären und zu entrichten.
Dies ist nur eine Auswahl der regelmäßig auftretenden Aspekte im Zusammenhang mit Liegenschafts-Kaufverträgen. Im konkreten Fall können noch weitere zu berücksichtigende Punkte hinzukommen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.ra-seidl.at/-Immobilienrecht-.html